Zunächst einmal müssen Sie folgendes wissen, wenn Sie die Düsseldorfer Rheinbahn AG richtig einschätzen wollen: Es handelt sich zwar prinzipiell um ein privatwirtschaftlich arbeitendes Unternehmen, das jedoch von der Stadt Düsseldorf eine sogenannte „kommunale Pflichtaufgabe“ übertragen bekommen hat.
Die Aktien der Rheinbahn befinden sich zu 51 Prozent im Besitz der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf. 49 Prozent befinden sich im Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf. Somit sind die Stadt und die Rheinbahn AG praktisch identisch und die Rheinbahn wirkt gar nicht mehr so privatwirtschaftlich wie sie sich nach Außen hin immer gibt.
Dabei kann sich die Stadt ihrer Verflichtung gar nicht entledigen.
Verpflichtung nach dem ÖPNVG NRW (§ 3):
„Die Kreise und kreisfreien Städte sind Träger der Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr […] und stellen sicher, dass ein ausreichendes Angebot vorhanden ist.“
Was hat das alles nun mit der Rheinbahn zu tun? Ganz einfach: Die Rheinbahn pickt sich jeweils die Rosinen heraus, die sie gerne hätte. Einerseits genießt sie sämtliche Sonderrechte einer Behörde, wie etwa automatische Vorfahrt, eigene Ampeln und das Recht zu jeder Tages- und Nachtzeit, die Straßen Düsseldorfs aufzubuddeln. Auch dann, wenn dies zu einem wirtschaftlichen Desaster der anliegenden Geschäfte führt, wie am Wehrhahn geschehen. Da genießt sie sozusagen absolute Narrenfreiheit.
Andererseits nimmt sie es nicht so genau mit ihrer Zuverlässigkeit, wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre. Da werden hunderttausende Pendler kurzfristig einfach einmal im Regen stehen gelassen, weil die Rheinbahn (mal wieder) bestreikt wird. Da werden Schulkinder auf dem Weg zur Schule einfach mal so stehen gelassen, weil Busse und Bahnen hoffnungslos überfüllt sind. Man besitzt ja das Hausrecht.
Übrigens Schulkinder: Wussten Sie, dass Schulkinder in Städten und Gemeinden, die nicht auf Unternehmen wie die Rheinbahn zurückgreifen, i.d.R. kostenlose Beförderungsmöglichkeiten genießen? In Düsseldorf haben sie lediglich die Möglichkeit, mit dem Schokoticket ein vergünstigtes Ticket zu erhalten und auch das ist an strenge Regeln gebunden und unterläuft beispielsweise die freie Wahl der Schule.
In diesem Fall ist die Rheinbahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen und agiert auch so.
Gleiches gilt für die Preispolitik.
Es wird noch privatrechtlicher
Wo wir gerade dabei sind… wissen Sie eigentlich, warum es so viele Streiks bei der Rheinbahn gibt? Einer der Hauptgründe dafür ist, dass sehr viele Busfahrer, die Sie zur Arbeit oder zur Schule fahren, gar nicht bei der Rheinbahn angestellt sind? Sie merken das vielleicht gar nicht, denn diese Angestellten fahren die gleichen Busse, wie die Rheinbahn. Es sind auch exakt die gleichen Busse, denn sie SIND ja auch von der Rheinbahn. Offiziell betrieben werden sie aber von zwei Unternehmen, die sich als Reisebusunternehmen ausgeben (um nicht zu sagen tarnen). Die Rede ist von Elba und Maßen.
Das ist praktisch, denn auf diese Weise spart man sich eine Menge Geld, Arbeit und Ärger.
Dass man die lästige Pflicht, einen funktionierenden, bezahlbaren ÖPNV zur Verfügung zu stellen, auf ein scheinbares Privatunternehmen abwälzt, das man im Hintergrund aber doch steuert, ist rechtlich okay, solange man es auch wirklich so steuert, dass es tut, was es soll.
Von dort aus aber noch weiter zu privatisieren, dürfte rechtlich höchst bedenklich sein, zumal genau dieser Umstand zu vielen Problemen führt.
Mit anderen Worten: Die Stadt Düsseldorf kommt ihrer Verpflichtung, einen funktionierenden, von allen nutzbaren öffentlichen Personen-Nahverkehr einzurichten, NICHT nach.
Und das muss sich ändern!