Listenkandidat in Düsseldorf

Großer Plenarsaal im Düsseldorfer Rathaus

Düsseldorfs Stadtrat hat nominal 82 Sitze zu vergeben. Davon entfallen 41 Sitze auf sogenannte Listenkandidaten. Diese Sitze werden prozentual nach Stimmenverteilung besetzt. Für Listenmandate gilt bei einer Kommunalwahl keine 5%-Hürde, d.h. eine Partei braucht ca. 0,6% an Stimmenanteilen je Kandidat, den sie in den Stadtrat bringen will.

Die Wahlvorschläge sogenannter „Reservelisten“ sind Parteien vorbehalten. Das bedeutet, natürliche Personen können sich nicht direkt als Listenkandidaten bewerben. Im Rahmen einer Aufstellungsversammlung wählen die Mitglieder einer Partei ihre Kandidaten auf die jeweiligen Listenplätze. Diese Kandidaten müssen nicht zwangsläufig Mitglieder der Partei sein. Sie müssen jedoch in Düsseldorf das kommunale Wahlrecht haben, d.h. in Düsseldorf wohnen.

Reservelisten liegen nicht automatisch in jedem Wahlbezirk aus, sondern nur dort, wo auch ein Direktkandidat aufgestellt wurde.

Die Mitgliedschaft in einem kommunalen Parlament ist ein Ehremamt und wird nicht vergütet.

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